Änderung der Jugendordnung
15.02.2011
Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 04./05.02.2011 folgende Änderungen der Jugendordnung beschlossen:
§ 4 Vereinsjugendabteilung
3. Jeder Verein muss einen Jugendleiter durch die zuständigen Vereinsorgane wählen. Dieser ist gegenüber dem Verband offizieller Vertreter und für die Einhaltung der in der Satzung und den Ordnungen des Südbadischen Fußballverbandes enthaltenen Bestimmungen durch die Vereinsjugendabteilung verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die Jugendabteilung bei den von Verbandsorganen der Jugend für die Vereine anberaumten Tagungen vertreten ist.