
Das neue Ehrenamtspaket 2013
DruckversionPDF-Version15.11.2012 | 9:58 Uhr
Am 24.10.2012, hat das Bundeskabinett dem neuen Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes" zugestimmt. Das Gesetz soll in Teilen bereits zum 01.01.2013 in Kraft treten und will ehrenamtliches Engagement attraktiver machen. Die Vereinsbesteuerung und das Gemeinnützigkeitsrecht sollen verbessert und das geltende Vereinsrecht "entbürokratisiert" werden.
• Anhebung der Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro
• Anhebung der Zweckbetriebsgrenze von aktuell 35.000 Euro auf 45.000 Euro
• Fristverlängerung für die "zeitnahe" Verwendung der Finanzmittel
• Erleichterungen im Bereich der Rücklagenbildung
• Verbesserung der Haftungsregeln für Organmitglieder und weitere Vereinsmitglieder
Prof. Gerhard Geckle, Vorsitzender der DFB-Kommission Steuern und Abgaben hat alle Neuerungen für den SBFV zusammengefasst und kommentiert. Seine Ausführungen finden Sie im angehängten pdf.
Hier die wichtigsten Fakten:
• Anhebung des Übungsleiterfreibetrages von bisher 2.100 Euro auf 2.400 Euro• Anhebung der Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro
• Anhebung der Zweckbetriebsgrenze von aktuell 35.000 Euro auf 45.000 Euro
• Fristverlängerung für die "zeitnahe" Verwendung der Finanzmittel
• Erleichterungen im Bereich der Rücklagenbildung
• Verbesserung der Haftungsregeln für Organmitglieder und weitere Vereinsmitglieder
Prof. Gerhard Geckle, Vorsitzender der DFB-Kommission Steuern und Abgaben hat alle Neuerungen für den SBFV zusammengefasst und kommentiert. Seine Ausführungen finden Sie im angehängten pdf.
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