Ab 1. Juli: Training mit Kontakt möglich
DruckversionPDF-VersionNeue „Corona-Verordnung Sport“ des Landes BaWü
25.06.2020 | 18:05 Uhr
Das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg haben am 25. Juni eine neue Corona-Verordnung über die Sportausübung (CoronaVO Sport) notverkündet. Sie gilt ab dem 1. Juli. Durch die neue Verordnung ist ab dem 1. Juli wieder ein Fußballtraining mit Kontakt in 20er-Gruppen möglich.
Ebenfalls wieder erlaubt – mit Mindestabstand – ist die Benutzung von Umkleiden und Duschen. Der Aufenthalt in den Umkleiden sollte aber zeitlich auf das erforderliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiterhin.
Sportwettkämpfe sind ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Für den Fußball bedeutet dies, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder Fußballspiele stattfinden können. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium sind Spiele dann als Sportwettkampf zu werten, wenn sie offiziellen Charakter haben, d.h. im DFBnet angemeldet bzw. angelegt sind und (sofern üblich) mit Schiedsrichtern besetzt werden. Zudem sind von den ausrichtenden Vereinen entsprechende Hygienekonzepte zu erarbeiten, um das Infektionsrisiko auf und neben dem Spielfeld zu minimieren.
Ab 1. August erhöht sich die Zahl der zugelassenen Personen auf 500.
Die Verordnung im Wortlaut: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
Ebenfalls wieder erlaubt – mit Mindestabstand – ist die Benutzung von Umkleiden und Duschen. Der Aufenthalt in den Umkleiden sollte aber zeitlich auf das erforderliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiterhin.
Sportwettkämpfe sind ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Für den Fußball bedeutet dies, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder Fußballspiele stattfinden können. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium sind Spiele dann als Sportwettkampf zu werten, wenn sie offiziellen Charakter haben, d.h. im DFBnet angemeldet bzw. angelegt sind und (sofern üblich) mit Schiedsrichtern besetzt werden. Zudem sind von den ausrichtenden Vereinen entsprechende Hygienekonzepte zu erarbeiten, um das Infektionsrisiko auf und neben dem Spielfeld zu minimieren.
Ab 1. August erhöht sich die Zahl der zugelassenen Personen auf 500.
Die Verordnung im Wortlaut: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
Bei Fragen hilft unser Masterplankoordinator Tobias Barth gerne weiter: tobias.barth@sbfv.de | 0761-2826934
Nachrichtenart:
Aktuelles
Coronavirus
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