Vereinswechsel Jugend
Abmeldung
Die Abmeldung für Junioren/Juniorinnen muss bis zum 30.6. erfolgen.
Altersklassen 2019/2020
Altersklasse |
Jahrgänge
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A-Junioren
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2001/2002
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B-Junioren / B-Juniorinnen
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2003/2004
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C-Junioren / C-Juniorinnen
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2005/2006
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D-Junioren / D-Juniorinnen
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2007/2008
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E-Junioren / E-Juniorinnen
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2009/2010
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F-Junioren
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2011/2012
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G-Junioren
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2013 und jünger
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Älter A-Junioren-Jahrgang = 2001 (Geb. 01.01.2001 - 31.12.2001)
Älter B-Juniorinnen-Jahrgang = 2003 (Geb. 01.01.2003 - 31.12.2003)
Altersklassen 2020/2021
Altersklasse |
Jahrgänge
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A-Junioren
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2002/2003
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B-Junioren / B-Juniorinnen
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2004/2005
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C-Junioren / C-Juniorinnen
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2006/2007
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D-Junioren / D-Juniorinnen
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2008/2009
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E-Junioren / E-Juniorinnen
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2010/2011
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F-Junioren
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2012/2013
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G-Junioren
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2014 und jünger
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Älter A-Junioren-Jahrgang = 2002 (Geb. 01.01.2002 - 31.12.2002)
Älter B-Juniorinnen-Jahrgang = 2004 (Geb. 01.01.2004 - 31.12.2004)
Älterer A-Junioren-Jahrgang / Älterer B-Juniorinnen-Jahrgang
Diese Jahrgänge wechseln zu den Bestimmungen der Aktiven, insbesondere muss die Abmeldung bis zum 30.6. erfolgen. Dies gilt auch für die Spieler/-innen, die in der neuen Saison zum älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang gehören.
Freigabe für Aktivmannschaften
Voraussetzung:
- schriftlicher Antrag des Vereins unter Verwendung des Vordruckes an die Verbandsgeschäftsstelle (nur für Spieler, die das 18. Lebensjahr, oder Spielerinnen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- gelber Jugendpass
Mit dem Antrag muss der bisherige Spielerpass eingesandt werden. Das Spielrecht für die Aktivmannschaften wird auf einem neuen (gelben) Pass eingedruckt.
A-JUNIOREN
A-Junioren des älteren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erhalten.
A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sind für alle Herrenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.
B-JUNIORINNEN
B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag eine Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften ihres Vereins erhalten.
B-Juniorinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Frauenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.
Spielrecht
Abmeldung | Antrag | Zustimmung | Spielrecht |
bis 30.6. | bis 31.10. | ja | ab Antragseingang |
bis 30.6. | bis 31.10. | nein | ab 1.11. |
bis 30.6. | nach 31.10. | ja | ab Antragseingang |
bis 30.6. | nach 31.10. | nein | ab Antragseingang |
nach 30.6. | ja | 3 Monate nach Abmeldung | |
nach 30.6. | nein |
3 Monate nach Abmeldung bzw. |
Wechselperioden
Für die Junioren/Juniorinnen gelten die Wechselperioden nicht. Ein Wechsel ist ganzjährig möglich.
Formulare Passstelle
