BW-Fußballverbände legen Fünf-Punkte-Plan zum Kinderschutz vor
Im Sportverein erlernen Kinder wichtige soziale Fähigkeiten, teilen einzigartige Erlebnisse und feiern gemeinsam Erfolge. Um dies zu ermöglichen, leisten tausende von Trainerinnen und Trainern in Baden-Württemberg unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit und übernehmen in vorbildlicher Art und Weise Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Im Schutz der Gemeinschaft existieren in Einzelfällen aber auch Gefahren durch Menschen, die ihre Rolle im Sportverein missbrauchen. Der aktuell am Landgericht Freiburg verhandelte Fall eines Jugendtrainers zeigt uns deutlich: Das Thema Kinderschutz ist eine Daueraufgabe, der kontinuierlich Aufmerksamkeit geschenkt werden muss – jeder Fall ist einer zu viel.
Gemeinsamer Fünf-Punkte-Plan der Fußballverbände in Baden-Württemberg
Wir möchten als Fußballverbände in Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Fußball setzen, Vereine für das Thema sensibilisieren und dazu animieren, das Thema Kinderschutz kontinuierlich und aktiv zu leben.
Als konkrete Hilfestellung haben die Verantwortlichen in Baden, Südbaden und Württemberg einen Fünf-Punkte-Plan erarbeitet (siehe Anhang), dessen Umsetzung bereits effektiv dabei helfen kann, Vorfälle zu verhindern.
1. Benennung eines (abteilungsübergreifenden) Vereinsverantwortlichen auf Vorstandsebene zur Umsetzung von Kinderschutz im Verein.
2. Benennung eines Ansprechpartners innerhalb des Vereins als vertrauensvolle Anlaufstelle, am besten eine weibliche sowie eine männliche Person.
3. Einführung von Verhaltensregeln für Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen.
4. Pflicht zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für alle Trainer/innen, Betreuer/innen und Vereinsmitarbeiter*innen.
5. Kommunikation und Sensibilisierung im Verein mittels Materialien und Informationsveranstaltungen für Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen, sowie auch für Eltern, Kinder und Jugendliche. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Einzeltrainings – falls überhaupt als sinnvoll erachtet – lediglich durchgeführt werden sollten, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass ein Kinderschutzkonzept und die Anwendung des Fünf-Punkte-Plans nur einzelne Bausteine in der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt von Kindern sein können.
Enge Zusammenarbeit in Baden-Württemberg
Alle drei Verbände verfügen sowohl im Ehrenamt als auch im Hauptamt jeweils über einen Ansprechpartner zum Thema sexuelle Gewalt. Beim SBFV ist Ute Wilkesmann die vom Verbandsvorstand in ehrenamtlicher Funktion berufene „Verantwortliche für Kinderschutz im Verein“. Im Hauptamt treibt Viola Klausmann das Thema Kinderschutz im südbadischen Amateurfußball voran. Für beide ist klar, dass Kinderschutz eine übergreifende Aufgabe ist, bei der alle Beteiligten Hand in Hand arbeiten müssen. Viola Klausmann: „Wir arbeiten nicht nur eng mit unseren benachbarten Fußballverbänden in Baden und Südbaden, sondern auch dem Landessportverband Baden-Württemberg, der Politik sowie den ansässigen Sportjugenden zusammen. Um Kinderschutz effektiv zu gestalten, ist eine enge Abstimmung zwingend notwendig.“
Maßnahmen zum Kinderschutz im SBFV
Für das Frühjahr 2020 war eigentlich eine Infoveranstaltung in der SBFV-Geschäftsstelle geplant, in Kooperation mit der Badischen Sportjugend Freiburg und dem Deutschen Kinderschutzbund – Kreisverband Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald. Aufgrund von Corona konnte die Veranstaltung allerdings nicht stattfinden. Aktuell ist in Planung die Infoveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, ggf. auch in digitaler Form.
Bei der Fortbildung für Jugendleiter am 19./20. September im Sporthotel Sonnhalde in Saig stehen unter anderem die Themen „Wertevermittlung im Verein“ und „Kinderschutz“ auf der Agenda, um auf diesem Weg die Vereinsfunktionäre für das wichtige Thema Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren.
Darüber hinaus verpflichtet der SBFV alle Verbandsmitarbeitern/innen, unabhängig von deren Funktion und Häufigkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Wir wollen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass der Missbrauch von Schutzbefohlenen im Kinderfußball die absolute Ausnahme darstellt, und dass wir Kinder- und Jugend-Trainerinnen und -Trainer nicht unter Generalverdacht stellen wollen. Dies darf jedoch kein Grund sein, unvorsichtig zu werden, ganz im Gegenteil, meint Ute Wilkesmann: „Prävention heißt zu handeln, bevor etwas passiert. Kinderschutz ist eine Daueraufgabe, auf die wir unsere Aufmerksamkeit immer wieder konzentriert lenken müssen.“
Links & Kontakte im SBFV
Weitere Empfehlungen und Hinweise gibt es auf der SBFV-Homepage unter https://sbfv.de/kinderschutz [2]. Dort verlinken wir unter anderem zur DFB-Homepage und deren Handlungsleitfaden „Kinderschutz im Verein“ [3] sowie zu weiteren Mustervorlagen und Merkblättern.
Die Kontaktdaten zu unseren Ansprechpartnern zum Thema Kinderschutz & Prävention vor sexualisierter Gewalt sind Folgende:
Ute Wilkesmann (Ehrenamt)
Telefon: 07551 7639
E-Mail: ute.wilkesmann@yahoo.de
Viola Klausmann (Hauptamt)
Telefon: 0761 2826932
E-Mail: viola.klausmann@sbfv.de