
Vereinswechsel
Wechselperiode 1 endet am 2.9.2019 um 24 Uhr
21.08.2019
Wechselperiode I läuft wie bei den Profis bis zum 31.08.2019, da der 31. August in diesem Jahr allerdings auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag, den 02.09.2019.
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich), einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2001) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2003) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle in Freiburg entscheidend ist. Fristgerechte Einsendungen sind per Passantrag-Online, E-Mail, Fax oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich.
Die Vereinswechselperiode I endet am Montag, 2. September 2019 um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich), einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2001) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2003) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle in Freiburg entscheidend ist. Fristgerechte Einsendungen sind per Passantrag-Online, E-Mail, Fax oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich.
Die Vereinswechselperiode I endet am Montag, 2. September 2019 um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.