
Nach dem Verbandstag 2019
Spielbetriebsbezogene Informationen zur Saison 2019/2020
15.08.2019
Durch den Verbandstag 2019 wurden einige Beschlüsse mit direktem Bezug zum Spielbetrieb getroffen. Hier haben die wichtigsten Informationen zu den Beschlüssen kompakt zusammengefasst. Insbesondere zu den Neuerungen durch den digitalen Spielerpass und den Wegfall des Genehmigungsverfahrens für Trikotwerbung finden Sie dort weiteren Informationen.
Durch die Umstellung auf den digitalen Spielerpass ergeben sich für die Abläufe an den Spieltagen aber auch bei der Beantragung von Spielrechten einige Änderungen. Hauptänderung ist dabei neben dem Wegfall der Papierpässe, der Wegfall der Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter. Darüber hinaus wurde auch das Genehmigungsverfahren für die Werbung auf der Spielkleidung abgeschafft. Dies heißt jedoch nicht, dass die Werbung jetzt frei gestaltet werden kann. Die Bestimmungen der AB 1 haben nach wie vor Gültigkeit. Gleiches gilt auch für die Ärmel- und Hosenwerbung.
Wegfall der Gesichtskontrolle
Der Schiedsrichter prüft vor dem Spiel lediglich das Spielrecht im DFBnet. Dafür muss für jeden Spieler vor Spielbeginn ein vollständiger Spielerpass Online mit gespeichertem Lichtbild im DFBnet einsehbar sein, ersatzweise ist dem Schiedsrichter ein aktueller Ausdruck der Spielerliste (aus der aktuellen Saison) aus dem DFBnet oder ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Nur bei Zweifeln an der Spielberechtigung oder auf Hinweis eines Vereins führt er einzelne Gesichtskontrollen durch.
Bei Spielen ohne Verbandsschiedsrichter führen die beiden Vereine gemeinsam die Kontrolle der Spielberechtigungen im DFBnet durch.
Hinweis: Auch ohne Gesichtskontrolle werden die Schiedsrichter vor dem Spiel zu den Mannschaften (in die Kabine) kommen, um z.B. die Ausrüstung zu überprüfen.
Hochladen der Bilder im DFBnet (Spielberechtigungsliste)
Bei einem Vereinswechsel muss der aufnehmende Verein ein neues Lichtbild hochladen. Ebenso muss beim Übergang von den C- zu den B-Junioren ein neues Lichtbild hochgeladen werden. Bei SG-Mannschaften ist der federführende Verein der jeweiligen Altersklasse für das Hochladen des Lichtbilds zuständig und verantwortlich.
Alternative bei technischen Störungen
Steht aus technischen Gründen das Online-System nicht zur Verfügung, kann die Prüfung der Spielberechtigung auch über einen Ausdruck der Spielerliste mit Foto aus dem DFBnet erfolgen. Der Ausdruck muss aus der jeweils laufenden Saison stammen. Diese Liste ist dann von den beteiligten Mannschaften vorzulegen.
Ist auch dies nicht möglich, muss gemäß § 47 Ziffer 3 Absatz 1 SpO (amtlicher Lichtbildausweis) verfahren werden, d.h. alle Spieler müssen einen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorlegen. Solange noch vorhanden, könnten dazu auch die bisherigen Spielerpässe herangezogen werden.
Als abgebender Verein
Nach Erhalt einer Abmeldung (14-Tage-Frist beachten) sind die Angaben online im DFBnet einzugeben. Dazu ist eine spezielle Kennung für das Modul Passantrag Online notwendig. Die Vereine, die noch nicht über diese Kennung verfügen, wird dringend geraten, diese zu beantragen.
Alternativ können die Angaben auch über das elektronische Postfach an den aufnehmenden Verein (oder die Passstelle) übermittelt werden. Wir weisen dringend darauf hin, dass nach Speicherung im DFBnet die Angaben unwiderruflich maßgeblich sind und nicht durch spätere Erklärungen korrigiert werden können.
Solange noch ein Spielerpass vorhanden ist, kann noch nach dem bisherigen Verfahren der Spielerpass auf der Rückseite ausgefüllt und dem aufnehmenden Verein oder der Passstelle übersandt werden.
Als aufnehmender Verein
1. Antragstellung ohne stellvertretende Abmeldung
Hat sich der Spieler bereits per Einschreiben abgemeldet, kann der aufnehmende Verein die Antragsstellung online vornehmen und gibt dort, das Abmeldedatum gemäß dem Einschreibebeleg ein.
Hat der abgebende Verein hat die Angaben online bereits eingestellt kann die Erteilung des Spielrechts sofort erfolgen.
2. Antragstellung mit stellvertretender Abmeldung
Der aufnehmende Verein nimmt mit der Online-Antragstellung eine stellvertretende Abmeldung des Spielers vor.
Der abgebende Verein wird über das elektronische Postfach über die Abmeldung informiert und muss innerhalb 14 Tagen seine Angaben erteilen (siehe oben). Danach kann die Erteilung des Spielrechts erfolgen.
Bei der stellvertretenden Abmeldung über das DFBnet ist zu beachten, dass mit der Eingabe automatisch das aktuelle Datum als Abmeldedatum erfasst wird und nicht mehr verändert werden kann. Dies ist besonders nach dem 30.06. oder dem 31.12. zu beachten.
Hier könnte sinnvoll sein, dass nach Kontaktaufnahme der abgebende Verein seine Angaben zur Abmeldung, Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung online einstellt und der aufnehmende Verein erst danach einen Online-Antrag stellt.
Vertragsspieler
Bei den Vertragsspielern bleibt das Verfahren wie gehabt. Der Wechselantrag wird vorzugsweise online gestellt und die Verträge werden in Papierform oder eingescannt über das elektronische Postfach eingereicht. Nach Registrierung des Vertrages ist der Status Vertragsspieler im DFBnet sichtbar. Entscheidend ist die Erteilung des Spielrechts anhand der eingereichten Unterlagen durch die Passstelle. Damit kann der Spieler auf die Mannschaftsliste gezogen werden.
Gastspielrecht / Zweitspielrecht
Das Antragsverfahren bleibt wie bisher bestehen. Nach Erteilung des Gastspielrechts ist dies beim Spieler im DFBnet eingetragen und er kann im Gastverein (in seiner Altersklasse) auf den Spielberichtsbogen eingefügt werden.
Vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften
Hier verhält es sich wie beim Gastspieler. Nach Einreichung des Antrages und Erteilung der Freigabe, kann der Spieler/ die Spielerin auf die Mannschaftsliste und den Spielberichtsbogen eingefügt werden.
F-/G-Junioren
Bisher war für die jüngsten Altersklassen kein Spielerpass notwendig und bei den Spieltagen wurden manuelle Spielerlisten erstellt. Um dieses zu vereinfachen, sollen zukünftig diese Spielerlisten aus dem DFBnet generiert werden. Dazu müssen die Spieler dort allerdings erfasst sein, also ein Spielrecht erhalten. Dazu ist das Antragsverfahren erstmalige Spielberechtigung notwendig, das seit dem Verbandstag für Junioren/-innen kostenfrei ist.
Archivierung
Die noch vorhandenen Spielerpässe sind nach wie vor für zwei Jahre zu archivieren. Dies gilt auch für alle anderen Unterlagen im Zusammenhang mit der Beantragung von Spielberechtigungen.
In diesem Zusammenhang ergeht der dringende Hinweis, das E-Postfach in regelmäßigen Abständen zu archivieren. Wie Sie Mails aus dem Postfach lokal speichern können, finden Sie im Handbuch im Kapitel 7.6. ab Seite 21: hier [1]
Durch die Umstellung auf den digitalen Spielerpass ergeben sich für die Abläufe an den Spieltagen aber auch bei der Beantragung von Spielrechten einige Änderungen. Hauptänderung ist dabei neben dem Wegfall der Papierpässe, der Wegfall der Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter. Darüber hinaus wurde auch das Genehmigungsverfahren für die Werbung auf der Spielkleidung abgeschafft. Dies heißt jedoch nicht, dass die Werbung jetzt frei gestaltet werden kann. Die Bestimmungen der AB 1 haben nach wie vor Gültigkeit. Gleiches gilt auch für die Ärmel- und Hosenwerbung.
A. DIGITALER SPIELERPASS
Wegfall der Gesichtskontrolle
Der Schiedsrichter prüft vor dem Spiel lediglich das Spielrecht im DFBnet. Dafür muss für jeden Spieler vor Spielbeginn ein vollständiger Spielerpass Online mit gespeichertem Lichtbild im DFBnet einsehbar sein, ersatzweise ist dem Schiedsrichter ein aktueller Ausdruck der Spielerliste (aus der aktuellen Saison) aus dem DFBnet oder ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Nur bei Zweifeln an der Spielberechtigung oder auf Hinweis eines Vereins führt er einzelne Gesichtskontrollen durch.
Bei Spielen ohne Verbandsschiedsrichter führen die beiden Vereine gemeinsam die Kontrolle der Spielberechtigungen im DFBnet durch.
Hinweis: Auch ohne Gesichtskontrolle werden die Schiedsrichter vor dem Spiel zu den Mannschaften (in die Kabine) kommen, um z.B. die Ausrüstung zu überprüfen.
Hochladen der Bilder im DFBnet (Spielberechtigungsliste)
Bei einem Vereinswechsel muss der aufnehmende Verein ein neues Lichtbild hochladen. Ebenso muss beim Übergang von den C- zu den B-Junioren ein neues Lichtbild hochgeladen werden. Bei SG-Mannschaften ist der federführende Verein der jeweiligen Altersklasse für das Hochladen des Lichtbilds zuständig und verantwortlich.
Alternative bei technischen Störungen
Steht aus technischen Gründen das Online-System nicht zur Verfügung, kann die Prüfung der Spielberechtigung auch über einen Ausdruck der Spielerliste mit Foto aus dem DFBnet erfolgen. Der Ausdruck muss aus der jeweils laufenden Saison stammen. Diese Liste ist dann von den beteiligten Mannschaften vorzulegen.
Ist auch dies nicht möglich, muss gemäß § 47 Ziffer 3 Absatz 1 SpO (amtlicher Lichtbildausweis) verfahren werden, d.h. alle Spieler müssen einen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis vorlegen. Solange noch vorhanden, könnten dazu auch die bisherigen Spielerpässe herangezogen werden.
Änderungen bei den Antragsverfahren durch den Wegfall der gedruckten Spielerpässe
Anmelde- / AbmeldeverfahrenAls abgebender Verein
Nach Erhalt einer Abmeldung (14-Tage-Frist beachten) sind die Angaben online im DFBnet einzugeben. Dazu ist eine spezielle Kennung für das Modul Passantrag Online notwendig. Die Vereine, die noch nicht über diese Kennung verfügen, wird dringend geraten, diese zu beantragen.
Alternativ können die Angaben auch über das elektronische Postfach an den aufnehmenden Verein (oder die Passstelle) übermittelt werden. Wir weisen dringend darauf hin, dass nach Speicherung im DFBnet die Angaben unwiderruflich maßgeblich sind und nicht durch spätere Erklärungen korrigiert werden können.
Solange noch ein Spielerpass vorhanden ist, kann noch nach dem bisherigen Verfahren der Spielerpass auf der Rückseite ausgefüllt und dem aufnehmenden Verein oder der Passstelle übersandt werden.
Als aufnehmender Verein
1. Antragstellung ohne stellvertretende Abmeldung
Hat sich der Spieler bereits per Einschreiben abgemeldet, kann der aufnehmende Verein die Antragsstellung online vornehmen und gibt dort, das Abmeldedatum gemäß dem Einschreibebeleg ein.
Hat der abgebende Verein hat die Angaben online bereits eingestellt kann die Erteilung des Spielrechts sofort erfolgen.
2. Antragstellung mit stellvertretender Abmeldung
Der aufnehmende Verein nimmt mit der Online-Antragstellung eine stellvertretende Abmeldung des Spielers vor.
Der abgebende Verein wird über das elektronische Postfach über die Abmeldung informiert und muss innerhalb 14 Tagen seine Angaben erteilen (siehe oben). Danach kann die Erteilung des Spielrechts erfolgen.
Bei der stellvertretenden Abmeldung über das DFBnet ist zu beachten, dass mit der Eingabe automatisch das aktuelle Datum als Abmeldedatum erfasst wird und nicht mehr verändert werden kann. Dies ist besonders nach dem 30.06. oder dem 31.12. zu beachten.
Hier könnte sinnvoll sein, dass nach Kontaktaufnahme der abgebende Verein seine Angaben zur Abmeldung, Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung online einstellt und der aufnehmende Verein erst danach einen Online-Antrag stellt.
Vertragsspieler
Bei den Vertragsspielern bleibt das Verfahren wie gehabt. Der Wechselantrag wird vorzugsweise online gestellt und die Verträge werden in Papierform oder eingescannt über das elektronische Postfach eingereicht. Nach Registrierung des Vertrages ist der Status Vertragsspieler im DFBnet sichtbar. Entscheidend ist die Erteilung des Spielrechts anhand der eingereichten Unterlagen durch die Passstelle. Damit kann der Spieler auf die Mannschaftsliste gezogen werden.
Gastspielrecht / Zweitspielrecht
Das Antragsverfahren bleibt wie bisher bestehen. Nach Erteilung des Gastspielrechts ist dies beim Spieler im DFBnet eingetragen und er kann im Gastverein (in seiner Altersklasse) auf den Spielberichtsbogen eingefügt werden.
Vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften
Hier verhält es sich wie beim Gastspieler. Nach Einreichung des Antrages und Erteilung der Freigabe, kann der Spieler/ die Spielerin auf die Mannschaftsliste und den Spielberichtsbogen eingefügt werden.
F-/G-Junioren
Bisher war für die jüngsten Altersklassen kein Spielerpass notwendig und bei den Spieltagen wurden manuelle Spielerlisten erstellt. Um dieses zu vereinfachen, sollen zukünftig diese Spielerlisten aus dem DFBnet generiert werden. Dazu müssen die Spieler dort allerdings erfasst sein, also ein Spielrecht erhalten. Dazu ist das Antragsverfahren erstmalige Spielberechtigung notwendig, das seit dem Verbandstag für Junioren/-innen kostenfrei ist.
Archivierung
Die noch vorhandenen Spielerpässe sind nach wie vor für zwei Jahre zu archivieren. Dies gilt auch für alle anderen Unterlagen im Zusammenhang mit der Beantragung von Spielberechtigungen.
In diesem Zusammenhang ergeht der dringende Hinweis, das E-Postfach in regelmäßigen Abständen zu archivieren. Wie Sie Mails aus dem Postfach lokal speichern können, finden Sie im Handbuch im Kapitel 7.6. ab Seite 21: hier [1]