Informationen zum Datenschutz im Verein
Am 25.Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die auch für Vereine gilt. Der nationale Datenschutz wird in einigen Punkten dadurch erweitert bzw. konkretisiert. Die Kernthese der neuen Verordnungen ist die Verpflichtung zur sachgerechten und mit den Vereinszwecken abgestimmten Nutzung von überlassenen persönlichen Daten.
In unserem Informationsblatt „Datenschutz im Verein“ haben wir die wichtigsten Aspekte, die die Vereine betreffen, zusammengefasst. Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Badischen Sportbundes Freiburg [1] (http://bsb-freiburg.de/Service/HilfezumThemaDatenschutz/ [1]), der auch Informationsveranstaltungen zum Thema durchführt.
In unserem Informationsblatt „Datenschutz im Verein“ haben wir die wichtigsten Aspekte, die die Vereine betreffen, zusammengefasst. Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Badischen Sportbundes Freiburg [1] (http://bsb-freiburg.de/Service/HilfezumThemaDatenschutz/ [1]), der auch Informationsveranstaltungen zum Thema durchführt.