Bus-Shuttle zum Stadion
Hinweise zur Anreise und Sicherheit beim Rothaus-Pokalendspiel
18.05.2018
Für alle Besucherinnen und Besucher der SBFV-Rothaus-Pokalendspiels 2018 stellt der SBFV in Zusammenarbeit mit dem SC Lahr und den Sicherheitsbehörden einige Hinweise zur Anreise und Sicherheit zusammen.
Am Stadion Dammenmühle stehen am Spieltag keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Die Anfahrt zum Stadion ist ausschließlich Inhabern von Parkberechtigungsscheinen möglich.
Besucher können am „Arena Einkaufspark“ (Alter Stadtbahnhof 1, 77933 Lahr) kostenlos parken. Ab 12.00 Uhr wird von dort ein kostenloser Bus-Shuttle zum Stadion und zurück angeboten. Den Fahrplan des Bus-Shuttle finden Sie unter www.sc-lahr.de [2] . Besucher aus Lahr sollten (sofern möglich) zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Stadion zu kommen.
Fanbusse:
Für Fanbusse ist eine Anfahrt über die Lahrer Straße nach Sulz zum Parkplatz „Sulzberghalle“ vorgesehen. Am Stadion selbst gibt es keine Parkmöglichkeit für Busse.
Das Stadion Dammenmühle und die Tageskassen öffnen um 12:15 Uhr. Tickets sind für alle Bereich noch ausreichend verfügbar. Noch bis Sonntag können Karten unter sbfv.reservix.de [3] online gekauft werden.
Zu den im Stadion verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Stock eine Länge von mehr als 2,00 m Meter aufweist. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.
Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt -insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, homophoben oder beleidigenden Charakters- dürfen nicht mitgeführt werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.
Es gilt darüber hinaus die Stadionordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zum Stadion anerkannt wird.
ANREISE
PKW:Am Stadion Dammenmühle stehen am Spieltag keine öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Die Anfahrt zum Stadion ist ausschließlich Inhabern von Parkberechtigungsscheinen möglich.
Besucher können am „Arena Einkaufspark“ (Alter Stadtbahnhof 1, 77933 Lahr) kostenlos parken. Ab 12.00 Uhr wird von dort ein kostenloser Bus-Shuttle zum Stadion und zurück angeboten. Den Fahrplan des Bus-Shuttle finden Sie unter www.sc-lahr.de [2] . Besucher aus Lahr sollten (sofern möglich) zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Stadion zu kommen.
Fanbusse:
Für Fanbusse ist eine Anfahrt über die Lahrer Straße nach Sulz zum Parkplatz „Sulzberghalle“ vorgesehen. Am Stadion selbst gibt es keine Parkmöglichkeit für Busse.
SICHERHEIT
Das Stadion Dammenmühle und die Tageskassen öffnen um 12:15 Uhr. Tickets sind für alle Bereich noch ausreichend verfügbar. Noch bis Sonntag können Karten unter sbfv.reservix.de [3] online gekauft werden.Zu den im Stadion verbotenen Gegenständen zählen insbesondere Druckluftfanfaren, Vuvuzelas, sogenannte Doppelhalter und Schwenkfahnen, deren Stock eine Länge von mehr als 2,00 m Meter aufweist. Ebenso ist das Einbringen, Überlassen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.
Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt -insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen, homophoben oder beleidigenden Charakters- dürfen nicht mitgeführt werden. Ebenso ist es untersagt, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder homophobe Parolen zu äußern oder zu verbreiten.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen dahingehend zu überprüfen, ob insbesondere die genannten Verbote über das Einbringen bestimmter Gegenstände beachtet werden. Alkoholisierten oder unten Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.
Es gilt darüber hinaus die Stadionordnung, die mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Zutritt zum Stadion anerkannt wird.