Vereinswechsel
Die Wechselperiode I endet am 31. August um 24 Uhr
23.08.2018
Die Wechselperiode I endet am Freitag, dem 31. August 2018 um 24 Uhr.
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich), einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2000) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2002) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle in Freiburg entscheidend ist.
Fristgerechte Einsendungen sind per Passantrag-Online, E-Mail, Fax oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich. Die Vereinswechselperiode I endet am Freitag, 31. August 2018 um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (2001), sowie dem jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (2003) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich), einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2000) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2002) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle in Freiburg entscheidend ist.
Fristgerechte Einsendungen sind per Passantrag-Online, E-Mail, Fax oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich. Die Vereinswechselperiode I endet am Freitag, 31. August 2018 um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (2001), sowie dem jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (2003) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).