Wechselperiode I - 1.7. bis 31.8.
Will ein Spieler innerhalb der Wechselperiode I (1. Juli – 31. August) im Aktiv-Bereich seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens zum 30. Juni nachweisbar abmelden. Vereine, die für das DFBnet-Modul „Passantrag Online“ registriert sind, können über das Modul eine stellvertretende Abmeldung für den Spieler vornehmen.
Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet).
Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. vorliegen.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z [1]
Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet).
Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. vorliegen.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z [1]