
Verbandsvorstand beschließt Gelb-Rot-Sperre
19.05.2015
Sechzehn Punkte umfasste die Tagesordnung, die der Verbandsvorstand am vergangenen Wochenende zu bewältigen hatte. Mit Wirkung bereits zur Saison 2015/16 hat der Verbandsvorstand einige Änderungen von Ordnungen und Ausführungsbestimmungen beschlossen.
Als zentrale Änderung kann sicher die automatische Sperre nach einer gelb-roten Karte angesehen werden. „Eine vom Schiedsrichter in der 89. Minute verhängte gelb-rote Karte hatte mit der bisherigen Regelung, dass der Spieler für den Rest des Spieles nicht mehr mitwirken darf, so gut wie keine Wirkung“, begründete Präsident Thomas Schmidt die beschlossene Änderung. Ab der neuen Saison ist dann ein Spieler nach einer gelb-roten Karte automatisch ein Pflichtspiel gesperrt.
Ab der neuen Saison haben die Sportrechtsinstanzen dann auch die Möglichkeit in besonderen Fällen die Möglichkeit, eine Sperre nicht nach Zeitdauer auszusprechen, sondern nach Pflichtspielen zu bestrafen. „Damit können wir vermeiden, dass Zeitsperren ohne größere Auswirkung über die Winterpause abgesessen werden“, erläuterte Dr. Christian Dusch, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses die geänderte Regelung. Ein Spieler, der z.B. kurz vor der Winterpause eine rote Karte erhält, muss nun damit rechnen, dass er zu Beginn der Rückrunde im Frühjahr noch pausieren muss.
Im Verbandspokal dürfen ab der Saison 2015/16 auch die Aufsteiger aus den Bezirks- in die Landesligen mitwirken. Da sie auch im Bezirkspokal nicht mitspielen konnten, waren diese bisher in keinem Pokalwettbewerb berücksichtigt. Ebenso geändert wurde der Solidarbeitrag, den der Verbandspokalsieger aus den Vermarktungserlösen aus der Teilnahme am DFB-Pokal in den Solidartopf abgibt. Dieser beträgt nun 20% und nicht mehr eine feste Summe, so dass damit Veränderungen in den Erlösen nach oben und unten berücksichtigt werden.
In der Jugendordnung wurde die Möglichkeit des Zweitspielrechts für Juniorinnen gemäß den DFB-Vorgaben noch etwas erweitert und bei den Jugendfördervereinen sind nun pro Altersklasse mehr als zwei Mannschaften möglich.
Bei den Frauen und den C-/D-Junioren bzw. C-/D-Juniorinnen sind ab der neuen Runde in der untersten Spielklasse nach dem sog. Norweger-Modell auch Staffeln mit Mannschaften unterschiedlicher Spieleranzahl möglich.
In weiteren Tagesordnungspunkten wurden die Projekte des Masterplans, Änderungen in der Struktur des DFB-Ehrenamtspreises, aber auch Tagesgeschäft wie die Aufnahmeanträge von Vereinen beraten.
In diesem Zusammenhang beriet der Verbandsvorstand auch noch einmal über die Spielklassenzuordnung des SC Lahr, der aus den Vereinen Lahrer FV und SpVgg Lahr hervorgeht. Ging man in der ersten Entscheidung noch davon aus, dass sich zwei Mannschaften der bisherigen Vereine in der Landesliga befinden, musste dies auf der Grundlage der aktuellen Tabellensituation neu beraten werden. Der Verbandsvorstand entschied noch einmal nach dem Grundsatz, dass kein anderer Verein benachteiligt wird, dass die von den bisherigen Vereinen erreichte sportliche Qualifikation vom neuen Verein übernommen wird, d.h. bei einem Aufstieg des Lahrer FV in die Verbandsliga und Verbleib der SpVgg Lahr in der Landesliga, würde der SC Lahr mit der ersten Mannschaft in der Verbandsliga, mit der zweiten Mannschaft in der Landesliga spielen. Weitere gemeldete Mannschaften würden die Plätze der bisherigen zweiten Mannschaften einnehmen.
Neben diesen Themen wurden in Vorbereitung auf den Verbandstag 2016, der am 23. Juli in Villingen stattfinden wird, die Mitglieder der Satzungskommission, die Vizepräsident Dr. Reinhold Brandt leiten wird, berufen.
AM-Online / Änderungen Satzung und Ordnungen Mai 2015 [1]
Als zentrale Änderung kann sicher die automatische Sperre nach einer gelb-roten Karte angesehen werden. „Eine vom Schiedsrichter in der 89. Minute verhängte gelb-rote Karte hatte mit der bisherigen Regelung, dass der Spieler für den Rest des Spieles nicht mehr mitwirken darf, so gut wie keine Wirkung“, begründete Präsident Thomas Schmidt die beschlossene Änderung. Ab der neuen Saison ist dann ein Spieler nach einer gelb-roten Karte automatisch ein Pflichtspiel gesperrt.
Ab der neuen Saison haben die Sportrechtsinstanzen dann auch die Möglichkeit in besonderen Fällen die Möglichkeit, eine Sperre nicht nach Zeitdauer auszusprechen, sondern nach Pflichtspielen zu bestrafen. „Damit können wir vermeiden, dass Zeitsperren ohne größere Auswirkung über die Winterpause abgesessen werden“, erläuterte Dr. Christian Dusch, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses die geänderte Regelung. Ein Spieler, der z.B. kurz vor der Winterpause eine rote Karte erhält, muss nun damit rechnen, dass er zu Beginn der Rückrunde im Frühjahr noch pausieren muss.
Im Verbandspokal dürfen ab der Saison 2015/16 auch die Aufsteiger aus den Bezirks- in die Landesligen mitwirken. Da sie auch im Bezirkspokal nicht mitspielen konnten, waren diese bisher in keinem Pokalwettbewerb berücksichtigt. Ebenso geändert wurde der Solidarbeitrag, den der Verbandspokalsieger aus den Vermarktungserlösen aus der Teilnahme am DFB-Pokal in den Solidartopf abgibt. Dieser beträgt nun 20% und nicht mehr eine feste Summe, so dass damit Veränderungen in den Erlösen nach oben und unten berücksichtigt werden.
In der Jugendordnung wurde die Möglichkeit des Zweitspielrechts für Juniorinnen gemäß den DFB-Vorgaben noch etwas erweitert und bei den Jugendfördervereinen sind nun pro Altersklasse mehr als zwei Mannschaften möglich.
Bei den Frauen und den C-/D-Junioren bzw. C-/D-Juniorinnen sind ab der neuen Runde in der untersten Spielklasse nach dem sog. Norweger-Modell auch Staffeln mit Mannschaften unterschiedlicher Spieleranzahl möglich.
In weiteren Tagesordnungspunkten wurden die Projekte des Masterplans, Änderungen in der Struktur des DFB-Ehrenamtspreises, aber auch Tagesgeschäft wie die Aufnahmeanträge von Vereinen beraten.
In diesem Zusammenhang beriet der Verbandsvorstand auch noch einmal über die Spielklassenzuordnung des SC Lahr, der aus den Vereinen Lahrer FV und SpVgg Lahr hervorgeht. Ging man in der ersten Entscheidung noch davon aus, dass sich zwei Mannschaften der bisherigen Vereine in der Landesliga befinden, musste dies auf der Grundlage der aktuellen Tabellensituation neu beraten werden. Der Verbandsvorstand entschied noch einmal nach dem Grundsatz, dass kein anderer Verein benachteiligt wird, dass die von den bisherigen Vereinen erreichte sportliche Qualifikation vom neuen Verein übernommen wird, d.h. bei einem Aufstieg des Lahrer FV in die Verbandsliga und Verbleib der SpVgg Lahr in der Landesliga, würde der SC Lahr mit der ersten Mannschaft in der Verbandsliga, mit der zweiten Mannschaft in der Landesliga spielen. Weitere gemeldete Mannschaften würden die Plätze der bisherigen zweiten Mannschaften einnehmen.
Neben diesen Themen wurden in Vorbereitung auf den Verbandstag 2016, der am 23. Juli in Villingen stattfinden wird, die Mitglieder der Satzungskommission, die Vizepräsident Dr. Reinhold Brandt leiten wird, berufen.
AM-Online / Änderungen Satzung und Ordnungen Mai 2015 [1]