Wechselperiode I endet am 1. September
21.08.2014
Die Wechselperiode I endet am Montag, den 1. September 2014 um 24:00 Uhr.
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich) von der dritten Liga abwärts bis hinunter zur Kreisliga C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1996) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (1998) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle auf in Freiburg entscheidend ist.
Fristgerechte Einsendungen sind per Fax, E-Mail oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich. Da das eigentliche Fristende (31.8., 24 Uhr) auf einen Sonntag fällt gilt der nachfolgende Werk- bzw. Arbeitstag als Fristende. Somit endet die Vereinswechselperiode I am Montag, 1. September um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (1996), sowie dem jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (1998) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich) von der dritten Liga abwärts bis hinunter zur Kreisliga C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1996) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (1998) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle auf in Freiburg entscheidend ist.
Fristgerechte Einsendungen sind per Fax, E-Mail oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich. Da das eigentliche Fristende (31.8., 24 Uhr) auf einen Sonntag fällt gilt der nachfolgende Werk- bzw. Arbeitstag als Fristende. Somit endet die Vereinswechselperiode I am Montag, 1. September um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (1996), sowie dem jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (1998) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).